Fördergrundsätze

Die hessenstiftung - familie hat zukunft verwendet ihre Mittel in selbst konzipierten Förderaktivitäten. Sie führt ihre Projekte bevorzugt gemeinsam mit Kooperationspartnern durch, die sich an der Konzipierung und Finanzierung beteiligen. Sie fördert in der Regel nicht auf Antrag hin.

In einzelnen Fällen legt sie Programme zur Förderung von Fremdprojekten auf und macht diese über Pressemitteilungen und Internet öffentlich bekannt. In diesem Fall besteht die Förderung in einer Teil- oder Anschubfinanzierung.

Zur Zeit ist der Programmbereich „Väter in Beruf und Familie“ der einzige, in dem auf Antrag hin gefördert werden kann.

Förderanträge in diesem Bereich sind nicht an ein bestimmtes Datum gebunden und können formlos eingereicht werden. Sie sollten folgende Punkte enthalten:

  1. Formulierung des Ziels
  2. Darlegung der Maßnahmen, mit denen das Ziel erreicht wird (Arbeits- und Personalplan)
  3. Zeitplan
  4. Kostenplan
  5. Finanzierungsplan

Nach Abschluss des Projekts erstellt der Zuwendungsempfänger einen   Verwendungsnachweis. Er enthält einen zahlenmäßigen und sachlichen Nachweis über die Verwendung der Fördermittel. Rechnungen sind in Kopie beizulegen.

Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eines geförderten Projektes muss mit der Stiftung abgestimmt werden. Der Antrag soll geplante Aktionen der Presse- und Öffenltichkeitsarbeit aufzeigen.

Downloads

Die Förderkriterien
0,03 MB