Pressemitteilungen Oktober 2010

Alleinerziehenden Kongress

Hanau, 8. Oktober 2010. Die Landesregierung will durch eine gezielte Schwerpunktsetzung in der Arbeitsmarktpolitik die Beschäftigungschancen und damit die Lebenssituation der 190.000 Alleinerziehenden in Hessen verbessern. „Wir werden durch eine Verankerung in den Zielvereinbarungen, die mit den 26 Landkreisen und kreisfreien Städten abzuschließen sind, jetzt die Weichen stellen, dass die Fördermittel des Landes aus dem Ausbildungs-, Arbeitsmarkt- und Perspektivbudget ab 2011 zielgerichtet vor Ort für diesen Zweck eingesetzt werden“, kündigte Petra Müller-Klepper, Staatssekretärin im Hessischen Sozialministerium, heute beim Alleinerziehenden-Kongress an, den das Ministerium, die Hessische Landeszentrale für Politische Bildung und die Landesarbeitsgemeinschaft der hessischen Frauenbeauftragten, federnführend das Frauenbüro der Stadt Hanau, in Hanau veranstalteten. Auch in den Zielvereinbarungen mit den Optionskommunen, die aufgrund der Jobcenter-Reform demnächst zu treffen seien, werde die Zielgruppe der Alleinerziehenden besondere Berücksichtigung finden, erklärte die Staatssekretärin.

Gerade Alleinerziehende seien häufig auf staatliche Unterstützung angewiesen, obwohl sie in den meisten Fällen gerne einer Erwerbstätigkeit nachgehen würden, um aus der Abhängigkeit herauszukommen. „Insgesamt beziehen mehr als 40 Prozent der Alleinerziehenden-Haushalte Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Alleinerziehenden mit zwei Kindern stehen im Durchschnitt pro Kopf nur 50 Prozent des Einkommens eines Paarhaushalts mit zwei Kindern zur Verfügung. Sie und ihre Kinder sind überproportional von Armut bedroht und betroffen“, unterstrich Petra Müller-Klepper den Handlungsbedarf.

Das Land Hessen unterstütze nicht nur die Qualifizierung und Vermittlung der Alleinerziehenden in Arbeit, sondern sorge auch durch den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote – insbesondere für die unter Dreijährigen – für die notwendigen Rahmenbedingungen. „Dank des intensiven Engagements von Kommunen, freien Trägern und Land ist die Infrastruktur zur Betreuung der unter Dreijährigen erheblich verbessert worden. Mittlerweile können knapp 22 Prozent von ihnen in Kindertagesstätten oder durch Tagesmütter betreut werden. In drei Jahren werden wir beim derzeitigen Ausbau-Tempo das mit dem Bund vereinbarte Versorgungsziel von 35 Prozent in Hessen erreicht, vielleicht sogar übertroffen haben“, berichtete Müller-Klepper. Das eröffne vielen alleinerziehenden wie auch vielen in Paarfamilien lebenden Müttern die Möglichkeit des Einstiegs oder Wiedereinstiegs in den Beruf.

Eine finanzielle Erleichterung für Eltern biete darüber hinaus die Tatsache, dass das letzte Kindergartenjahr in Hessen beitragsfrei sei. Eine wichtige Voraussetzung, um junge Alleinerziehende vor der Sozialhilfefalle zu bewahren, sei eine solide Berufsausbildung. Ein Viertel aller alleinerziehenden Mütter sei deutschlandweit ohne Berufsausbildung. „Für sie gilt es, Ausbildungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger Sicherstellung von Kinderbetreuung zu finden“, unterstrich die Staatssekretärin. Mit dem Landesprogramm „Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender“ fördere das Land Hessen mit jährlich 2,7 Millionen Euro Ausbildungsmöglichkeiten in 68 verschiedenen Berufen bei gleichzeitiger Sicherstellung von Kinderbetreuung und sozialpädagogischer Begleitung. In nahezu allen hessischen Regionen gebe es damit ein ortsnahes Angebot zur Unterstützung allein erziehender Mütter und Väter, die eine Berufsausbildung aufnehmen wollen. „Wir ermöglichen damit Alleinerziehenden eine erfolgreiche Integration ins Arbeitsleben“, so Müller-Klepper. „Mehr als die Hälfte der jährlich 160 Teilnehmerinnen des Programms, überwiegend junge Frauen mit einem Kind, kann sofort nach Ende der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis wechseln, nach sechs Monaten nimmt die Zahl derer, die in reguläre Arbeit kommen, noch einmal deutlich zu.“

Petra Müller-Klepper forderte die Bundespolitik auf, mehr für die materielle Gleichstellung Alleinerziehender zu tun. Auch im Unterhaltsrecht müsse es Nachbesserungen geben. „Wir brauchen Überleitungsvorschriften für die sogenannten Altfälle, die vor der Reform des Unterhaltsrechts 2008 geheiratet und eine Familie gegründet haben, im Vertrauen auf den Bestand der Rechte seit 1976 (Reform des Ehescheidungsrechtes). So genannte Hausfrauen-Ehen haben nach dem alten Recht eine andere Lebensplanung gehabt als die, die das Gesetz jetzt vorsieht.“

Ein weiteres Problem für Alleinerziehende sei auch die Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche und der ihrer Kinder. „Einerseits muss die hier derzeit geltende Gesetzeslage entwirrt, andererseits der Vollzug verbessert werden. Allein das Land Hessen hat im Jahr 2009 Vorschüsse von mehr als 33 Millionen Euro geleistet – die Rückholquote betrug aber mit knapp 6 Millionen Euro nur 17 Prozent“, erklärte Müller-Klepper.